AufgabeAnerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaft zu einem ''nichtehelichen'' Kind tritt mit dessen Geburt ein. Ihre Rechtswirkungen können aber grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Vaterschaft wirksam anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist.
 
Die ganz überwiegende Zahl der Vaterschaftsfeststellungen beruht auf einer freiwilligen Anerkennung. Diese kann in öffentlicher Urkunde beim Jugendamt, beim Amtsgericht oder vor dem Notar erklärt werden.

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Weitere Informationen:

Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Die Anerkennung bedarf ausnahmsweise auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. Der wichtigste Fall ist die Minderjährigkeit der Mutter, deren Sorgerecht deshalb ruht. Das Kind wird hierbei vom Jugendamt als Amtsvormund vertreten (selbstverständlich bedarf die minderjährige Mutter für ihre Zustimmung ihrerseits der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall der Eltern).

Auch die Zustimmungen zur Anerkennung müssen öffentlich beurkundet werden; dies kann vor dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder einem Notar geschehen.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass

Entstehende Kosten:

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

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    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


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    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
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